Satzung und Beitragsordnung
Auszug aus der Satzung der
Interessengemeinschaft „Rehfelder Heimatfreunde“ e.V. (IG ReH e.V.)
Zweck des Vereins ist eine umfassende Heimatpflege und die Förderung der Heimatverbundenheit der Rehfelder Bürger zu ihrer Gemeinde. Der Verein wird hierzu alle ihm zur Erreichung des Vereinszwecks geeignet erscheinenden Maßnahmen durchführen.
Der Vereinszweck soll in der Hauptsache durch folgende Aktivitäten erreicht werden:
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Erforschung der Heimatgeschichte von Rehfelde und seinen Ortsteilen,
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Führung der Ortschronik,
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Sammeln von Schrift- und Bildmaterial aus Geschichte und Gegenwart Rehfeldes,
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Einrichtung und Unterhaltung einer Heimatstube,
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Maßnahmen zum Erhalt von Natur, Umwelt und Baudenkmalen der Gemeinde,
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Unterstützung bzw. Organisation von Kultur- und Freizeitangeboten in der Gemeinde.
Die vollständige Satzung wird an dieser Stelle bekannt gegeben. Zum Ausdrucken bitte hier anklicken.
Beitragsordnung
Auf der Grundlage der Satzung der Interessengemeinschaft „Rehfelder Heimatfreunde“ e.V.
(ReH e.V.) §6 (4) wird folgende Beitragsordnung beschlossen:
§ 1 Höhe des Mitgliedsbeitrages
Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich 1,50 EUR
§ 2 Zahlart der Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge sind als Jahresbeitrag, jeweils bis zum 31.03. des laufenden
Jahres, zu zahlen.
§ 3 Verwendung der Beiträge
Die Verwendung der Beiträge erfolgt für den in der Satzung vorgesehenen Zweck.
Rehfelde, den 04.11.2016